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allgemeine geschäftsbedingungen

1. GEGENSTAND

  • fastview ag, Reiherweg 2, 5034 Suhr, Schweiz („fastview„) ist Betreiberin der Website www.fastview.ch (die „Website„) sowie von dem dort abrufbaren, webbasierten Dienst fv-dev.trdi.ch (die „Applikation„). Die Applikation kann dazu verwendet werden, gestützt auf die vom Kunden importierten Daten, diverse Reports zu generieren (Unternehmensanalysen und weitere Auswertungen und Reports ("Report").

  • Fastview ermöglicht dem Kunden (der "Kunde") die Nutzung der Applikation als Online-Dienst (der "Service") zu den vereinbarten Konditionen und unter Berücksichtigung der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten rechtlichen Rahmenbedingungen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

  • Der Kunde wählt online auf der Website bzw. in der Applikation die von ihm gewünschte Service-Version aus. Dabei werden ihm sämtliche massgeblichen Konditionen einschliesslich des Inhalts dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gegeben.

  • Das Ersuchen des Kunden um Zugang zu einer bestimmten Service-Version stellt eine Offerte des Kunden zum Vertragsabschluss mit fastview dar. Mit der Annahme der Offerte durch fastview, spätestens aber mit der ersten Bereitstellung des Service gegenüber dem Kunden, kommt der Vertrag zwischen fastview und dem Kunden zustande.

  • Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung und sind ausdrücklich wegbedungen.

3. LEISTUNGSUMFANG

  • Der exakte Leistungsumfang des vereinbarten Service entspricht dem im Vertragszeitpunkt geltenden Leistungsbeschrieb, welcher während des Auswahlvorgangs auf der Website präsentiert wurde, und ist insbesondere auch abhängig von der vereinbarten Vertragsdauer. Die nachfolgenden Bestimmungen der Ziffer 3 gelten für sämtliche Service-Versionen.

  • Fastview ist berechtigt, Inhalte, Gestaltung und Benutzerführung der Applikation jederzeit zu verändern, zu erweitern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen, wobei fastview keine wesentlichen Einschränkungen der Funktionalität vornehmen wird. Es steht im Ermessen von fastview, Funktionalitäten und Komponenten der Applikation entsprechend dem technischen Fortschritt und der wissenschaftlichen und methodischen Erkenntnisse laufend weiter zu entwickeln. Es obliegt dem Kunden, über einen aktuellen Browser zu verfügen. Fastview wird die Kunden rechtzeitig auf Anpassungen und Änderungen hinweisen. Fastview ist indes nicht verpflichtet, irgendwelche Verbesserungen oder Weiterentwicklungen betreffend die Applikation vorzunehmen.

  • Fastview ist berechtigt, die Applikation in regelmässigen Abständen zu warten, zu pflegen und Datensicherungen vorzunehmen. Hierbei kann es zu vorübergehenden Nichtverfügbarkeiten kommen. Fastview wird Wartungsfenster, in welchen Nichtverfügbarkeiten zu erwarten sind, wenn möglich auf Randzeiten legen und diese mit angemessener Frist im Voraus ankündigen. Fastview haftet nicht für etwaige Unannehmlichkeiten und Schäden, welche aus einer Nichtverfügbarkeit der Applikation während angekündigten Wartungsfenstern resultieren.

  • Je nach gewählter Service-Version und Vertragsdauer enthält der Service eine bestimmte Anzahl an Reports oder eine bestimmt Anzahl von Kunden, für welche Reports generiert werden können; diese verfallen per Ende der jeweiligen Vertragsperiode ohne Weiteres und unwiderruflich. Für nicht genutzte Reports besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des entsprechenden Nutzungsentgelts.

  • Bereits erstellte Reports können vom Kunden während der Dauer des Vertrags, eingesehen und bearbeitet werden. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird dem Kunden ein neues Abonnement in Rechnung gestellt, danach ist er wieder berechtigt, die bereits erstellten Reports einzusehen.

  • Der Kunde hat das Recht, die Report-Ergebnisse inklusive der aus der Applikation generierbaren Dokumentationen zu bearbeiten, umzugestalten und zu veröffentlichen, sofern der Kunde sich diese vorher zu eigen gemacht hat und kein Hinweis auf eine Urheberschaft von fastview ersichtlich ist. Letzteres gilt insofern nicht für Reports, welche mit der „Demo“-Version des Service erstellt wurden, als dass die in diesem Fall in Reports zu findenden Hinweisen auf den Service und zugehörige Disclaimer nicht entfernt, bearbeitet oder umgestaltet werden dürfen. Arbeitsergebnisse können in Druckform oder elektronisch durch den Kunden gespeichert und/oder vervielfältigt werden.

  • Fastview bietet nach eigenem Ermessen fachliche und technische Unterstützungsleistungen an. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, deren Inhalt und Umfang jederzeit geändert oder eingestellt werden kann.

  • Höhere Gewalt: fastview haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, unvorhersehbare behördliche Restriktionen und Pandemien. Kann fastview den eigenen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. fastview haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Kunden durch das Hinausschieben der Vertragserfüllung entstehen.

4. VERGÜTUNG

4.1 HÖHE DER VERGÜTUNG

  • Der Kunde schuldet fastview für die Nutzung des vereinbarten Service ein pauschales Entgelt pro Vertragsperiode, welches zu Beginn der jeweiligen Vertragsperiode fällig wird.

  • Die Höhe dieses pauschalen Entgelts bestimmt sich nach der im Vertragszeitpunkt bzw. im Zeitpunkt der Vertragserneuerung geltenden Preisliste von fastview.

4.2 STEUERN, ABGABEN

Sämtliche Gebühren verstehen sich exklusive allfälliger darauf anfallender Steuern (z.B. MwSt.), Zölle oder anderer Abgaben, die aufgrund des gewährten Service und/oder der Erbringung der Dienstleistungen direkt oder indirekt erhoben werden.

4.3 ERWERB ZUSÄTZLICHER REPORTS

Möchte der Kunde zusätzlich zu den im vereinbarten Service inkludierten Reports noch weitere Reports generieren lassen, so schuldet der Kunde für diese weiteren Reports ein zusätzliches Entgelt. Die Höhe dieses Entgelts bestimmt sich nach der im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der zusätzlichen Reports geltenden Preisliste von fastview.

4.4 ZAHLUNGSKONDITIONEN

Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Kreditkarte oder Rechnung jeweils zu Beginn der Vertragsdauer bzw. Inanspruchnahme zusätzlicher Reports oder Benutzer.

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen sind Rechnungen jeweils innert fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Für den Fall, dass der Kunde die Kreditkartendaten elektronisch hinterlegt, werden die Service-Gebühren jeweils automatisch zu Beginn der Vertragsperiode belastet. Die Verrechnung von allfälligen Forderungen des Kunden mit den obengenannten Gebühren ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der obengenannten zehntägigen Frist befindet sich der Kunde automatisch in Verzug (ohne formelle Mahnung). Fastview behält sich vor, den Zugang zur Plattform bis zum Zahlungseingang zu sperren. Eine solche Sperrung entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen Pflichten, insbesondere nicht, die geschuldeten Service-Gebühren zu bezahlen. Der Verzugszins beträgt 5% p.a.

5. EINSCHRÄNKUNGEN UND WEITERE PFLICHTEN DES KUNDEN

5. EINSCHRÄNKUNGEN UND WEITERE PFLICHTEN DES KUNDEN

  • Der Kunde hat das Recht, die Applikation bzw. den Service zur Erstellung von Reports betreffend Unternehmen seiner eigenen Kunden zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Applikation bzw. den Service über die nach Massgabe dieser AGB erlaubte Nutzung hinaus zu verwenden oder die Applikation bzw. den Service für Dritte (etwa andere Treuhänder) zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten anderweitig zugänglich zu machen.

  • Der Kunde verpflichtet sich, fastview zur Durchführung der Reports nur solche Daten bereitzustellen, die rechtmässig erhoben wurden und deren Bearbeitung durch fastview rechtlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Bearbeitung von Personendaten. Sofern der Kunde Personendaten Dritter an fastview bekannt gibt, verpflichtet sich der Kunde zudem, (i) den Betroffenen umgehend über die effektiv erfolgte Weitergabe an fastview zu informieren sowie (ii) den Betroffenen die anwendbaren Datenschutzbestimmungen von fastview spätestens zeitgleich mit der Anzeige nach Ziffer (i) hiervor bekannt zu geben.

  • Zur ordnungsmässigen Abwicklung ist der Kunde verpflichtet, fastview Änderungen seines Namens, der Firma sowie der Rechnungsanschrift unverzüglich mitzuteilen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten – insbesondere das Passwort – geheim zu halten und den Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Er stellt überdies sicher, dass die in seiner Institution tätigen Benutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Im Falle des Missbrauchs ist fastview berechtigt, den Zugang zum Service unverzüglich zu sperren. Im Übrigen haftet der Kunde für alle Schäden, die fastview durch einen vom Kunden (mit-)verursachten Missbrauch entstehen.

  • Zu jedem Zeitpunkt kann ein Benutzer nur einmal in die Applikation eingeloggt sein. Mehrfach-Logins für ein und denselben Benutzer sind nicht möglich.

  • Für die Ergebnisse der Reports ist der Kunde selbst verantwortlich und darf gegenüber Dritten nicht den Eindruck erwecken, dass diese von fastview stammen, oder dass fastview auf die Ergebnisse Einfluss genommen oder im Hinblick darauf beraten hat, oder dass fastview in irgendeiner Art für die Richtigkeit der Ergebnisse einsteht (einschliesslich Gewährleistung, Garantieversprechen oder Übernahme einer Haftung).

  • Jeder Report-Case darf nur für die Erstellung eines Reports verwendet werden. Eine Wiederverwendung von Report-Cases für mehrere voneinander unabhängige Reports ist nicht zulässig.

  • Mit der „Demo“-Version des Service erstellte Reports enthalten einen Hinweis auf die Verwendung des Service, das Logo von fastview und einen Haftungsausschluss zugunsten von fastview. Diese Elemente dürfen aus einem solchen Report nicht entfernt werden.

6. IMMATERIALGÜTERRECHTE

  • Sämtliche Rechte an der Applikation gehören fastview bzw. Drittlizenzgebern und verbleiben auch während der Nutzung des Service bei fastview. Eine Übertragung an den Kunden findet nicht statt.

  • Fastview gewährt dem Kunden im Rahmen des vereinbarten Service und zu den in diesen AGB definierten Konditionen ein Nutzungsrecht betreffend die Applikation. Ein darüber hinausgehendes bzw. anderweitiges Nutzungsrecht besteht nicht. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, geschützte Elemente eigenhändig (d.h. ausserhalb des Service) zu bearbeiten, zu kopieren, zu dekompilieren oder weiterzuentwickeln.

  • Alle Rechte an den Inhalten der Applikation und an der Website gehören fastview bzw. Drittlizenzgebern. Die Rechte an den Inhalten, die der Kunde selber in die Applikation bzw. auf die Website hoch lädt, verbleiben jedoch beim Kunden.

  • Der Kunde sichert hiermit zu, dass die von ihm auf die Plattform hochgeladenen Inhalte rechtmässig hochgeladen werden und dies keine Rechte Dritter verletzt oder in anderer Weise gegen Gesetze oder regulatorische Bestimmungen verstösst. Fastview ist nicht verpflichtet, die vom Kunden hochgeladenen Inhalte zu überwachen.

  • Wird die vertragsgemässe Nutzung des Service ohne Verschulden von fastview durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist fastview berechtigt, dem Kunden den Zugriff auf die dadurch betroffenen Teile des Service zu verweigern. Fastview wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Die vom Kunden geschuldete Gebühr wird in diesem Fall angemessen reduziert.

7. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

7.1 UMFANG DER GEWÄHRLEISTUNG

Fastview ist bemüht, die Website und den Service möglichst störungs- und unterbruchsfrei bereitzustellen. Fastview tätigt jedoch keine Zusicherung und leistet keine Gewähr zur Verfügbarkeit des Services und/oder der Website.

  • Reports werden aufgrund wissenschaftlich fundierter Methoden erstellt. Der Kunde nimmt jedoch zustimmend zur Kenntnis, dass fastview keine Zusicherung betreffend die Richtigkeit des Reports, deren Gebrauchsfähigkeit oder Eignung für einen bestimmen Zweck abgibt und keine dahingehende Gewähr leistet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Report-Ergebnisse kritisch zu hinterfragen und die dafür nötigen Parameter zu setzen. Fastview leistet keine Gewähr für die Richtigkeit und Verfügbarkeit von Daten Dritter, welche im Rahmen der Leistungserbringung verwendet werden.

  • Der Kunde ist sich insbesondere bewusst, dass der Report massgeblich auf den vom Kunden bereitgestellten Daten beruht. Fastview prüft diese Daten nicht, weder in Bezug auf deren Vollständigkeit noch in Bezug auf deren Korrektheit. Eine Plausibilitätsprüfung findet ebenfalls nicht statt. Die Daten werden – so wie vom Kunden bereitgestellt (tel quel bzw. eins zu eins) – zur Erstellung des Reports verwendet. Fastview leistet keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Eingaben des Kunden.

  • Für den Fall, dass die Applikation bzw. die Website einen Link auf Websites Dritter aufweist, nimmt der Kunde zustimmend zur Kenntnis, dass fastview keine Verantwortung für den Inhalt der so verlinkten Websites übernimmt und keinen Einfluss darauf hat.

7.2 RÜGE UND VERWÄHRUNG

  • Mängel, für die fastview gewährleistungspflichtig ist, sind gegenüber fastview umgehend, spätestens jedoch innert fünf (5) Arbeitstagen nach Entdeckung zu rügen. Diese Rüge hat schriftlich per E-Mail oder Kontaktformular zu geschehen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt.

  • Im Gewährleistungsfall kann der Kunde von fastview die Nachbesserung verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

  • Allfällige Gewährleistungsansprüche verjähren in jedem Fall nach einem Jahr.

8. VERTRAULICHKEIT UND NUTZUNG DER KUNDENDATEN

Fastview wird die vom Kunden in die Applikation eingegebenen Daten geheim halten und diese nur dann Dritten offenbaren, wenn dies zur Erbringung des Service notwendig ist und diese Dritten ebenfalls schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Vom Kunden eingegebene Daten sind nur für Mitarbeitende von fastview zugänglich, für die sie aufgrund ihrer Tätigkeit zugänglich sein müssen. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Ende des Vertrags fort. Fastview behält sich vor, die vom Kunden eingegebenen Daten in anonymisierter Form für die Berechnung von Branchen-Benchmarks zu verwenden.

9. DATENSCHUTZ

Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Datenschutzrichtlinie von fastview. Die Datenschutzbestimmungen sind integrierter Bestandteil dieser AGB.

10. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

10.1 SERVICE-VERSION DEMO

Die Laufzeit der kostenlosen Service-Version „Demo“ beträgt 30 Tage. Der Vertrag ist sowohl vom Kunden wie auch von fastview jederzeit fristlos kündbar.

 

10.1 SERVICE-VERSION "DEMO"

Die Laufzeit der kostenlosen Service-Version „Demo“ beträgt 30 Tage. Der Vertrag ist sowohl vom Kunden wie auch von fastview jederzeit fristlos kündbar.

10.2 SERVICE-DAUER

Die zwischen dem Kunden und fastview vereinbarte Vertragsdauer gilt als feste, nicht ordentlich kündbare Vertragsdauer. Bei Ende der Vertragsdauer endet das Recht des Kunden zum Bezug des Service automatisch.

Vorbehalten bleibt in jedem Fall die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund, der fastview zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt, gilt insbesondere die Verletzung einer in Ziff. 5 hiervor genannten Pflicht.

10.3 FOLGEN DER KÜNDIGUNG

Der Kunde hat kein Recht, erstellte Reports nach Ablauf des Vertrags weiter zu verwenden.

Die vom Kunden mittels des Service bearbeiteten Daten werden während 60 Tagen weiter auf den Systemen von fastview gespeichert. Nachher werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

11. AUSSCHLUSS DER HAFTUNG

Die Haftung von fastview ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1 SCHRIFTLICHKEITSVORBEHALT

Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

12.2 TEILNICHTIGKEIT

Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags heben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht auf. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Fall von Vertragslücken.

12.3 ABTRETUNGS- UND ÜBERTRAGUNGSVERBOT

Die Übertragung dieses Vertrags sowie die Abtretung von Forderungen oder Ansprüchen aus dem Vertrag setzt in jedem Fall die schriftliche Zustimmung von fastview voraus.

12.4 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Der Vertrag zwischen fastview und dem Kunden untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Normen und des Wiener Kaufrechts. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag sind die Gerichte am Sitz von fastview zuständig. Für von fastview eingeleitete Verfahren sind alternativ die Gerichte am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden zuständig.

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